Gedanken

Ich bittet alle Menschen sich mit der völkerrechtlichen Lehre von Georg Jellinek zu beschäftigen, wie mit anderen Niederschriften, die Erklärungen über diesen Rechtskreis beinhalten. Es wird immer wichtiger werden politische und rechtliche Zusammenhänge besser zu durchschauen, damit jeder die Propaganda der Medien von den richtigen Zusammenhängen unterscheiden kann.  


Nach der Drei-Elemente-Lehre (auch Drei-Elementen-Lehre genannt) von Georg Jellinek ist der Staat ein soziales Gebilde, dessen konstituierende Merkmale ein von Grenzen umgebenes Territorium Staatsgebiet, eine darauf als Kernbevölkerung ansässige Gruppe von Menschen Staatsvolk sowie eine auf diesem Gebiet herrschende Staatsgewalt kennzeichnen.


Im Staatsrecht existiert keine allgemein gültige Definition des Begriffs Staat. Georg Jellinek hat in seiner rechtswissenschaftlichen Definition den Staat als „die mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete Körperschaft eines sesshaften Volkes (Gebietskörperschaft)“ umschrieben. In der Jellinekschen Trias werden die staatlichen Merkmale in drei Elementen begründet:


    einem Staatsgebiet,

    einem Staatsvolk,

    einer Staatsgewalt.


Liegt eines dieser Merkmale nicht vor, so wird nach herrschender Lehre (u. a. im deutschen Rechtskreis die Allgemeine Staatslehre) nicht von einem Staat gesprochen. Die BRD besitzt kein einziges Element nach dieser Staatslehre und ist somit kein Staatswesen nach der vorgenannten internationalen Lehre. Das Gebiet wurde ihr 1990 durch Streichung des räumlichen Geltungsbereichs genommen. Später wurden z.B. dem GVG, der ZPO, der StPO und dem OWiG ebenfalls der räumliche Geltungsbereich gestrichen. Die Bewohner der BRD haben nach den vorliegenden BRD-Rechtsvorschriften nicht einmal eine Staatsangehörigkeit und das Kanzleramt, der Bundestag, alle Landesregierungen, Städte, Gemeinden und Landkreise, wie alle Behörden und Ämter, sind als Unternehmen eingetragen. Darum ist der völkerrechtlich organisiert Bundesstaat Deutschland für uns so wichtig. Mehr Einzelheiten auf den nachfolgenden Seiten. Man beachte auch das BGB von 1871!

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